Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Vermietung des Sportbootes „Maxum 2100 SC" durch MoselBoats
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung des Sportbootes „Maxum 2100 SC" durch:
John Best
handelnd unter „MoselBoats"
In der Vohlswiese 7
56321 Rhens
Deutschland
Telefon: +49 1573 8097594
E-Mail: info@moselboats.de
Vertragspartner des Mieters ist John Best, handelnd unter „MoselBoats".
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MoselBoats stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die zeitweise Vermietung des Sportbootes „Maxum 2100 SC" einschließlich Einweisung, üblicher Bordausstattung und Schwimmwesten für die vereinbarte Mietdauer.
Das Boot wird zur privaten Freizeitnutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung, Weitervermietung, entgeltliche Beförderung Dritter oder Nutzung zu Schulungs-, Renn-, Schlepp- oder sonstigen Sonderzwecken ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von MoselBoats nicht gestattet.
3. Anfrage und Vertragsschluss
Die Darstellung des Bootes, der verfügbaren Termine und der Preise auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
Mit dem Absenden des Anfrageformulars gibt der Mieter zunächst eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn MoselBoats die Anfrage ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel per E-Mail.
MoselBoats ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das Boot bereits anderweitig vergeben ist, Sicherheitsbedenken bestehen oder die Voraussetzungen des Mieters nicht erfüllt sind.
4. Mietzeiten, Mietdauer und Rückgabe
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 21:00 Uhr. Die konkrete Mietzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Die Rückgabe des Bootes hat spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, ausreichend Zeit für Rückfahrt, Tanken, Anlegen und Rückgabe einzuplanen.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von MoselBoats möglich. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für hierdurch schuldhaft verursachte Schäden und Mehrkosten, insbesondere wenn nachfolgende Buchungen oder organisatorische Abläufe beeinträchtigt werden.
5. Mietpreise, Kleinunternehmerregelung und Zahlung
Es gelten die auf der Website angegebenen und in der Buchungsbestätigung bestätigten Preise.
Derzeit gelten folgende Mietpreise:
- 3 Stunden: 250 €
- 4 Stunden: 300 €
- 6 Stunden: 400 €
- 8 Stunden: 500 €
Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Im Mietpreis enthalten sind die Einweisung, Schwimmwesten und die übliche Bordausstattung.
Treibstoff ist nicht im Mietpreis enthalten. Es gilt die Voll-zu-Voll-Regelung: Das Boot wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.
Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung in bar vor Ort oder per Überweisung vor Fahrtantritt. Die jeweils vereinbarte Zahlungsweise ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
6. Kaution
Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe von 700 € zu hinterlegen.
Die Kaution dient als Sicherheit für Ansprüche von MoselBoats aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden am Boot oder an der Ausrüstung, fehlender Ausrüstung, nicht ordnungsgemäßer Rückgabe, fehlender Betankung oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Pflichtverletzungen.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, unbeschädigter, sauberer und vollgetankter Rückgabe des Bootes zurückerstattet, soweit keine Ansprüche von MoselBoats bestehen.
Bestehen bei Rückgabe Anhaltspunkte für Schäden, Fehlmengen oder sonstige Ansprüche, ist MoselBoats berechtigt, die Kaution bis zur Klärung ganz oder teilweise zurückzubehalten. Übersteigen die Ansprüche die Kaution, bleibt MoselBoats berechtigt, den darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
7. Voraussetzungen des Mieters und Bootsführerschein
Das Boot „Maxum 2100 SC" ist mit einem Motor mit 175 PS ausgestattet. Für das Führen des Bootes ist ein gültiger Sportbootführerschein Binnen unter Motor oder ein in Deutschland anerkannter gleichwertiger Befähigungsnachweis erforderlich.
Der Mieter bzw. der verantwortliche Bootsführer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Der Mieter hat vor Fahrtantritt unaufgefordert folgende Unterlagen vorzulegen:
- gültiger Sportbootführerschein Binnen unter Motor oder gleichwertiger Nachweis
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
Kann der Mieter die erforderlichen Nachweise nicht vorlegen, darf das Boot nicht übergeben werden. In diesem Fall gilt die Nichtdurchführung als vom Mieter zu vertreten, sofern MoselBoats den Mieter vorher auf die erforderlichen Voraussetzungen hingewiesen hat.
Der Mieter versichert, dass er körperlich und geistig in der Lage ist, das Boot sicher zu führen, und mit den grundlegenden Regeln der Binnenschifffahrt vertraut ist.
8. Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann eine bestätigte Buchung vor Mietbeginn stornieren.
Es gelten folgende Stornobedingungen:
- Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn: kostenfrei
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn oder Nichterscheinen: 100 € pauschalierter Schadensersatz
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass MoselBoats kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei MoselBoats, zum Beispiel per E-Mail.
9. Wetter, Wasserstand, Sicherheit und höhere Gewalt
Die Durchführung der Fahrt steht unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter-, Wasserstands- und Sicherheitsbedingungen.
MoselBoats kann die Übergabe oder Durchführung der Fahrt insbesondere verweigern, verschieben oder abbrechen, wenn aus Sicht von MoselBoats Sicherheitsbedenken bestehen, zum Beispiel bei Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser, behördlichen Sperrungen, technischen Problemen, unsicherem Verhalten des Mieters oder sonstigen Umständen, die eine sichere Nutzung des Bootes beeinträchtigen.
Kann die Fahrt aus Sicherheitsgründen, wegen behördlicher Anordnung, technischer Störung oder höherer Gewalt nicht stattfinden und hat der Mieter den Grund nicht zu vertreten, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist ein Ersatztermin nicht möglich, werden bereits gezahlte Mietpreise erstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit MoselBoats den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
10. Einweisung, Übernahme und Rückgabe des Bootes
Vor Fahrtantritt erhält der Mieter eine Einweisung in das Boot, die Bedienung, die Sicherheitsausrüstung, das Fahrtgebiet und die Rückgabe.
Der Mieter ist verpflichtet, an der Einweisung teilzunehmen und die Hinweise von MoselBoats zu beachten.
Das Boot wird dem Mieter in ordnungsgemäßem, fahrbereitem und vollgetanktem Zustand übergeben. Etwaige erkennbare Schäden oder Mängel sind vor Fahrtantritt mitzuteilen und nach Möglichkeit zu dokumentieren.
Bei Rückgabe wird der Zustand des Bootes geprüft. Schäden, Verluste, starke Verschmutzungen oder sonstige Auffälligkeiten sind unverzüglich anzugeben.
11. Nutzung des Bootes und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot sorgfältig, verantwortungsbewusst und nur im vereinbarten Fahrtgebiet zu nutzen.
Das Fahrtgebiet umfasst, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Rhein und Mosel im zulässigen und freigegebenen Bereich.
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
- die geltenden Schifffahrts-, Sicherheits- und Umweltvorschriften einzuhalten
- die Anweisungen aus der Einweisung zu beachten
- die zulässige Höchstpersonenzahl von 6 Personen nicht zu überschreiten
- das Boot nicht an Dritte zu überlassen
- das Boot nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln zu führen
- keine riskanten Fahrmanöver, Rennen, Schleppfahrten oder sonstige gefährliche Nutzungen vorzunehmen
- Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, Uferbereiche, Natur- und Schutzgebiete zu nehmen
- Schäden, Unfälle, Grundberührungen, Havarien oder behördliche Kontrollen unverzüglich MoselBoats zu melden
- das Boot sauber, vollständig, pünktlich und vollgetankt zurückzugeben
Kinder, Nichtschwimmer und Personen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf sollen während der Fahrt eine Schwimmweste tragen. MoselBoats kann das Tragen von Schwimmwesten im Einzelfall verpflichtend anordnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
12. Verbotene Nutzungen
Dem Mieter ist insbesondere untersagt:
- das Boot ohne erforderlichen Führerschein zu führen
- das Boot durch nicht autorisierte Personen führen zu lassen
- die zulässige Personenzahl zu überschreiten
- Tiere ohne vorherige Zustimmung mitzunehmen
- Gefahrstoffe oder sperrige Gegenstände ohne Zustimmung mitzunehmen
- gewerbliche Fahrten, Personenbeförderungen gegen Entgelt oder Weitervermietungen durchzuführen
- das Boot außerhalb des vereinbarten Reviers zu nutzen
- bei Dunkelheit, Unwetter, Sturmwarnung oder behördlicher Sperrung weiterzufahren
- Abfälle, Kraftstoffe oder sonstige Stoffe in Gewässer oder Natur einzubringen
13. Schäden, Verlust und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Boot, an der Ausrüstung und an sonstigem Eigentum von MoselBoats, soweit diese Schäden vom Mieter, vom Bootsführer oder von mitfahrenden Personen schuldhaft verursacht wurden.
Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Verletzung der Einweisung, Verstöße gegen Schifffahrtsregeln, Überladung, verspätete Rückgabe, fehlende Betankung, Verlust von Ausrüstung oder sonstige Pflichtverletzungen entstehen.
Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch bleibt außer Betracht.
Der Mieter ist verpflichtet, MoselBoats unverzüglich über Schäden, Unfälle, Havarien, Grundberührungen, technische Probleme oder behördliche Maßnahmen zu informieren. Ohne Zustimmung von MoselBoats dürfen keine Reparaturen beauftragt werden, es sei denn, dies ist zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich.
14. Haftung von MoselBoats
MoselBoats haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MoselBoats nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von MoselBoats ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Verhalten bei Unfall, Havarie oder technischen Problemen
Bei Unfall, Havarie, Grundberührung, technischem Defekt oder sonstigen sicherheitsrelevanten Ereignissen hat der Mieter unverzüglich:
- die Fahrt zu sichern und Gefahren für Personen, Boot und Dritte zu vermeiden
- MoselBoats zu informieren
- bei Bedarf Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr oder zuständige Behörden zu verständigen
- die Personalien beteiligter Personen und Zeugen aufzunehmen
- Schäden nach Möglichkeit durch Fotos zu dokumentieren
- keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben
Der Mieter hat die weiteren Anweisungen von MoselBoats zu beachten, soweit dadurch keine Gefahr für Personen entsteht.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vorbereitung und Durchführung von Buchungen sowie zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von MoselBoats.
17. Widerrufsrecht und Stornierung
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Für bestätigte Buchungen gelten daher die Stornierungsregelungen dieser AGB.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026